Das Schützenregister

 

Das Schützenregister der Donatus Bruderschaft ist in 3 Abschnitte gegliedert:
1. Die Articulen (1749), 2. das Reglement (1810), 3. die neuen Statuten (1869).
In diesen 3 Abschnitten werden dementsprechend 3 Zeitepochen dokumentiert:
a) Die Zeit der Kleinstaaterei
b) Die Zeit der französischen Besatzung
c) Die Zeit der preußische Herrschaft
In jedem Zeitabschnitt sind umfangreiche Mitgliederlisten niedergeschrieben worden, die in Verbindung mit Katasterunterlagen (ab 1824) sehr interessante Einblicke in die soziologische Struktur der Bruderschaft ermöglichen. Die drei Epochen des Schützenregisters sollen im folgenden genauer betrachtet werden.

1. Die Articulen von 1749
Aufgrund des immer mehr fortschreitenden Verfalls der Bruderschaftsordnungen, störendes Verhalten beim und während des Kirchganges sowie der zunehmenden Gefährdung der öf-fentlichen Ordnung, eine Entwicklung die im ganzen Rheinland zu Ende des 17.Jh. zu beob-achten war (s. Wilhelm Ewald, Die Rheinischen Schützengesellschaften , Düsseldorf 1933, S.30 f; Dr. med. Hugo Doergens, Chronik der Stadt Dülken, Dülken 1925, s. 421),sah sich die staatliche Obrigkeit veranlaßt, die einzelnen Bruderschaften aufzufordern, neue Statuten aufzurichten und diese auch durchzusetzen. Das erste noch erhaltene Statut, welches in Dülken dieser Aufforderung gerecht wurde, ist das der St. Sebastianus - Bruderschaft von 1729. Dieses Regelwerk diente der St. Donatus Bruderschaft bei der Erstellung der Articulen als Vorlage. Aufgrund der von der Obrigkeit vorgegebenen Richtlinien, lesen sich Beide wie ein Strafgesetzbuch , in vielen Artikeln ist sofort die Höhe der Strafe festgeschrieben. Als Gesamtwerk ergeben sie einen Vorschriftenkatalog, der das Leben und Benehmen der Bru-derschaftler in- und außerhalb der Bruderschaft regelte. In den 28 Articulen wurden der Vo-gelschuß, das Patronatsfest und die Beteiligung an den Begräbnissmessen verstorbener Mit-glieder festgelegt. Vier Offiziere (Hauptmann, Leutnant, Fähnrich und König) und vier Bru-dermeister waren für die Einhaltung der Statuten, sowie für die Bestrafung der Mitglieder, welche dieselben nicht beachtet hatten, verantwortlich. Die Niederschrift der Articulen wurde von den Offizieren Arreth Meehs (Hauptmann), Friedrich Schöndelen (Leutnant), Peter Sartigen (Fendrich) und Arreth Fritzen (König) unter-schrieben, desweiteren ließen sich 46 Mitglieder namentlich eintragen. Laut Articulen war jeder König verpflichtet, der Bruderschaft eine silberne Plath von 2,5 loth, (ca. 40 gr.) zu geben. Schon 1774 bestand das Königssilber aus 24 Platten, was, wenn man bedenkt, daß in den Jahren 1756 - 1763 der Siebenjährige Krieg tobte, der auch Dülken sowie die Bistarder Honschaft schwer in Mitleidenschaft zog, ein weiterer Beweis dafür wäre, daß die Donatus Bruderschaft schon vor 1749 bestanden haben muß.1780 setzt sich das Königssilber aus 27 Platten, einem Vogel und 2 sogenannten Picken, welche ein Mitglied geben mußte, das zweimal König gespielt hatte, zusammen. Dieses Silber wird im Jahre 1808, während der französischen Besatzung, verkauft, um mit dem Erlös neue Pannen für das Schulhausdach (Schule Bistard) vorzufinanzieren. Die Bru-derschaft fühlte sich also schon 1808 für öffentliche Belange in ihrem Einzugsgebiet, der Bistarder Honschaft (= heutiger Herz - Jesu Pfarrbezirk ) mitverantwortlich.

2. Das Reglement von 1810
Knapp 60 Jahre nach Niederschrift der Articulen werden diese erstmals aufgearbeitet und ergänzt. Das Reglement kann im Großen und Ganzen als Ausführungskatalog der Articulen betrachtet werden: die Befugnisse sowie der Wahlmodus der vier Brudermeister, der Ablauf der Festivitäten und die Vorrechte der Offiziere (freies Gelaag) werden genau festgelegt. Im Jahre 1820, am 13. Februar, werden die vier Offiziersstellen für insgesamt 59 Thaler und 30 Silbergroschen versteigert. Dieser Versteigerungserlös, der zurückerhaltene Betrag aus der Vorfinanzierung der Schulhaus - Dachziegel sowie der Einbring aus Sammlungen unter den Bruderschaftlern wird laut Versammlungsbeschluß vom 10.Februar 1820 für die Anschaffung eines ganz neuen Fändels verwendet. Diese Fahne wird entweder 1824 oder 1825 angeschafft. Eine Abbildung dieser Fahne findet sich auf der noch vorhandenen Photographie des Schützenfestes 1879.

3. Die Statuten vom 12. September 1869
Mit Einführung der neuen Statuten wurde für die St. Donatus Bruderschaft ein völlig neues Kapitel in ihrer Chronik aufgeschlagen. In eingehenden Beratungen hatten die Brudermeister einen Vorschriftenkatalog erarbeitet, der sich erstmals nur noch auf das Leben in der Bruder-schaft bezog. Die gravierendsten Änderungen waren: a) der Vogelputz, b) sechs Offiziers-stellen, c) zwei Bürgen für den König (werden heute Minister genannt), d) Maiversammlung und Generalversammlung, e) Beitragsfreiheit während des Militärdienstes, f) Vorschriften für die Aufnahme neuer Mitglieder. Das Androhen von Strafen unterbleibt vollständig. Insge-samt sind diese Statuten als modern zu bezeichnen und sind ohne weiteres mit heutigen Sat-zungen zu vergleichen. Erstmals muß dieses Regelwerk nicht von einer staatlichen Stelle ge-nehmigt werden und löst, nach Inkrafttreten durch Verlesung auf der Maiversammlung 1870, die Articulen von 1749 und das Reglement von 1810 ab. Gegen Ende des 19. Jh. erfaßt eine regelrechte Austrittswelle die Donatus Bruderschaft. Die Gründe hierfür sind nicht mehr genau zu definieren, jedoch liegt die Vermutung nahe, daß mit fortschreitender Industrialisierung ( in Dülken - Nord werden zu dieser Zeit mehrere Indu-striebetriebe gegründet) die konfessionellen Bindungen der Honschaftsbewohner immer mehr nachläßt. In den gleichen Zeitraum datieren die Gründungen verschiedener, weltlich ausge-richtete Bruderschaften und Schützenvereine (z.B. St. Hubertus Schützenverein, Dülken - Schirick ). 1879 zieht die Bruderschaft zu einem Schützenfest auf, bei dem drei Männer das Dreigestirn bilden, die für 50 jährige Mitgliedschaft geehrt werden: König Gerhard Molls, Minister Matthias Adrians und Johann Büschler. Aufgrund dieses nicht alltäglichen Ereignisses wird eine photographische Aufnahme angefertigt, die noch vorhanden ist und damit die wahr-scheinlich älteste ihrer Art in Dülken erhaltene ist. Die letzten Eintragungen im Schützenregister datieren aus den Jahren 1891 bis 1893.