Die Gleichschaltung

 

Mit der 1933 erfolgten Machtübernahme durch den Nationalsozialismus im damaligen Deutschen Reich, brach auch für die St. Donatus Bruderschaft eine Zeit der bis dahin größten Umwälzungen an:
Entsprechend der Natur aller totalitären Regime war es auch das vorrangige Ziel der Nationalsozialisten, die gesamte Bevölkerung möglichst weitgehend unter ihre Kontrolle zu bringen. Zu diesem Zweck wurden auch sämtliche Verbände und Vereine in die Organisationen der Partei integriert, um so jegliche aufkeimende öffentliche und private Opposition auszuschalten. Da der NSDAP vor allen Dingen von kirchlichen Organisationen, wie der Erzbruderschaft vom hl. Sebastianus, die sich in den ersten Jahren zwar arrangieren wollte, sich letztendlich aber nicht zu einer Wehrsportgruppe degradieren, bzw. als solche mißbrauchen lassen wollte, zumindestens passiver Widerstand drohte, wurden diese Zusammenschlüsse mehr und mehr gegängelt und schließlich verboten ( die Erzbruderschaft 1936, durch die Gestapo ). Um nun die einzelnen Bruderschaften besser kontrollieren zu können, wurde der Deutsche Schützenverband im Reichsbund für Leibesübungen geschaffen. Nur dieser konnte fortan die sogenannten Schießpässe ausstellen, ohne die niemand aktiven Schießsport betreiben durfte, ebenso konnte keine Bruderschaft ohne Zugehörigkeit zu dieser Organisation einen Vogelschuß durchführen, also auch kein Schützenfest feiern. Die nicht angeschlossenen Bruderschaften durften den Vorsitzenden nicht mehr selbständig wählen, sondern mußten eine Vorschlagsliste einreichen, aus welcher dann vom Dekanatsführer der Vereinsführer bestimmt wurde.
So stand die St. Donatus Bruderschaft 1936 vor der Wahl, sich aufzulösen oder sich diesem Regelwerk mit allen Konsequenzen zu unterwerfen. Die Generalversammlung vom 26.04. 36 beschloß den Anschluß an den Schützenbund. Die Bruderschaft wurde umbenannt in St. Donatus - Schützenverein. Infolge dieser Verweltlichung, sprich Gleichschaltung, kehrten immer mehr Mitglieder dem Verein den Rücken, so sank die Mitgliederzahl von 79 (1935) auf 50 (1938) ab. Noch im Jahr 1936 wird auf einer Versammlung festgestellt, daß es den Schützen auch weiterhin erlaubt sei, an kirchlichen Feiern und Festen teilzunehmen.(Es wurden sogar zwei verschiedene Fahnenabordnungen gewählt: eine für kirchliche und eine für weltliche Anlässe). Die konfessionelle Bindung wurde aufgehoben (" Wir schießen nicht katholisch oder evangelisch, sondern scharf ").
Die Donatus Bruderschaft besaß schon immer ein Grundstück an der Süchtelner Str., den sogenannten Schießruthenplatz. Dieses Grundstück war 1829 erstmals für sechs Jahre, vorbehaltlich einer Nutzung für den Vogelschuß, verpachtet worden. Nachdem in den zwanziger Jahren damit begonnen worden war, das Sandvorkommen unter dem Grundstück abzubauen, wurde der Wert desselben für den Verein immer geringer. So tendierte der Schützenverein in 1937 immer mehr dazu, das Land zu verkaufen. Um aber diese Veräußerung einfacher durchführen zu können, war es notwendig, den Schützenverein im Vereinsregister beim Amtsgericht eintragen zu lassen. Unter der Vereinsregisternummer 64 wird der St. Donatus - Schützenverein, Dülken -Nord , am 06.07.1937 eingetragen. Als Satzung wird die Mustersatzung des Deutsche Schützenbundes, in modifizierter Form, eingereicht, diese besagt in ihren Kernpunkten, daß der Vereinsführer alleine über die Geschicke der Bruderschaft bestimmen kann. Die ehemalige St. Donatus Bruderschaft ist nun völlig gleichgeschaltet ! Der Schießruthenplatz wird am 06.09.38 an den Sandgrubenbesitzer Hubert Bolten verkauft.
1937 wird unter König Heinrich II. Eulenpesch das erste und letzte Schützenfest des Schützenvereins aufgezogen. Eine Fahne des Schützenbundes wird 1938 angeschafft (60 RM)und am 14. 08. " geweiht". Noch im Jahre 1939 wird ein Schützenfest geplant, den Vogel holt Hans Thönissen von der Stange, jedoch fällt dieses infolge der politischen Situation aus.
Die Eintragungen im Protokollbuch enden in 1940 und beschäftigen sich mit Vorstandsumbildungen, Carl Heesen, seit 1897 Mitglied, wird zum Vereinsführer bestimmt. Entsprechende Meldungen sind noch für 1942 im Archiv des Amtsgerichtes vorhanden. Die Aufzeichnungen im Kassenbuch wurden durchgeführt bis nach dem Ende des II. Weltkrieges und beziehen sich in erster Linie auf Ausgaben für die Messen verstorbener oder gefallener Mitglieder und auf Botenlöhne.